Pflichtangaben nach der Offenlegungsverordnung zu Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren

Informationen über unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG‐Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen haben können. 

Diese Risiken können einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder Regionen betreffen. 

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind:

  • Umwelt: Vermehrt auftretende Extremwetterereignisse könnten ein Risiko darstellen, etwa eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen soweit sinken, dass der Transport von Gütern beeinträchtigt werden könnte. Auf der anderen Seite könnte der Anstieg der Meeresspiegel in Meeresnähe befindliche Anlagen wie Fabriken gefährden.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben oder solchen des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind mangelnde Steuerehrlichkeit oder Korruption neben anderen Compliance-Verstößen.

Unsere Strategie bezüglich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung und der Anlageberatung (nur für institutionelle Anleger) besteht darin, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten durch Berücksichtigung von Informationen des jeweiligen Emittenten, durch eigenes Research und durch Informationen Dritter (auch Ratingagenturen) einzubeziehen. 

Festgestellte oder angenommene Risiken werden parallel zu Markrisiken, Finanzierungsrisiken, Technologierisiken und anderen Gesichtspunkten bei der Auswahl von Investitionsobjekten berücksichtigt. 

Nachhaltigkeitsrisiken können so zu Sicherheitsabschlägen bei der Bewertung von Anlageinstrumenten und ggfs. auch einem Ausschluss führen.

Informationen über die Nicht-Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: 

Die den von der FPS angebotenen Finanzprodukten und -dienstleistungen zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen keine nachteiligen Auswirkungen der Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

In Anbetracht der von Zeit zu Zeit wechselnden Präferenzen seitens der Politik und Behörden bezüglich bestimmter Branchen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, z. B. der Energieversorgung (Atomkraft) oder der Rüstungsindustrie, erscheint eine Berücksichtigung im Rahmen unseres Anlagefokus nicht zielführend. Unser Anlagefokus ist auf rendite- und substanzstarke Investments in unterbewertete Aktiengesellschaften, überwiegend aus den deutschsprachigen Ländern gerichtet. Vor diesem Hintergrund ist eine Einbeziehung der Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Investitionstätigkeit derzeit nicht vorgesehen.

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Die verwendete Gender-Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird grundsätzlich zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.